Begleitperson bei BF17 — Wer darf und was sind die Regeln?
§ 48a FeV regelt die Voraussetzungen für Begleitpersonen beim begleiteten Fahren ab 17: mind. 30 Jahre, 5 Jahre Führerschein, max. 1 Punkt in Flensburg. Alles zur Eintragung, Versicherung und möglichen Strafen.