Begleitetes Fahren ab 17 (BF17) ist eine der sinnvollsten Möglichkeiten, den Führerschein zu machen. Wer zwischen 17 und 18 regelmäßig mit einer erfahrenen Begleitperson fährt, kommt mit deutlich mehr Praxis in die Fahrprüfung als ein Gleichaltriger ohne diese Erfahrung — und braucht nach dem 18. Geburtstag deutlich weniger Übungsstunden.
Aber: Nicht jeder kann Begleitperson sein. Das deutsche Recht stellt klare Anforderungen, die in § 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sind. Dieser Artikel erklärt, wer darf, was eingetragen werden muss, wie die Versicherung funktioniert und welche Strafen drohen, wenn gegen die Regeln verstoßen wird.
Die gesetzlichen Voraussetzungen — § 48a FeV
Damit jemand als Begleitperson beim BF17 eingetragen werden kann, müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Mindestalter: 30 Jahre Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Das ist eine feste Altersgrenze — 29 Jahre und 11 Monate reichen nicht.
2. Mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis Klasse B (oder eine ältere gleichwertige Klasse) besitzen. Führerscheinentzug in der Vergangenheit, nach dem die Fahrerlaubnis neu erteilt wurde, setzt die Frist zurück.
3. Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) Zum Zeitpunkt der Eintragung darf die Begleitperson höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) haben. 2 Punkte oder mehr schließen sie aus.
4. Nüchternheit während der Fahrt Begleitpersonen unterliegen der 0,5-Promille-Grenze — wie alle Autofahrer. Aber: Für Begleitpersonen gilt zusätzlich ein faktisches Alkoholverbot, weil sie “Aufsichtsfunktion” haben. Wer mit 0,4 Promille neben einem 17-Jährigen sitzt, handelt zumindest fahrlässig.
5. Keine akuten gesundheitlichen Einschränkungen Wer eine Sehbeeinträchtigung hat, die ohne Brille/Kontaktlinsen die Fahreignung ausschließen würde, muss diese Hilfsmittel tragen. Wer aus medizinischen Gründen kein Kraftfahrzeug führen dürfte, darf auch nicht Begleitperson sein.
Eintragung der Begleitperson — so läuft es ab
Die Begleitperson muss vor der ersten BF17-Fahrt offiziell eingetragen werden. Das passiert nicht automatisch — du musst aktiv tätig werden.
Schritt 1: Beide Personen (Fahrschüler und Begleitperson) gehen zur Führerscheinstelle (in Offenburg: Landratsamt Ortenaukreis, Fahrerlaubnisbehörde).
Schritt 2: Die Begleitperson legt ihren Führerschein und einen Personalausweis vor.
Schritt 3: Die Führerscheinstelle prüft den Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte) und die Fahrerlaubnisdauer.
Schritt 4: Die Begleitperson wird in den vorläufigen Führerschein des 17-Jährigen eingetragen.
Mehrere Begleitpersonen sind möglich — jede muss separat eingetragen werden. Eine Mutter und ein Vater, die beide fahren sollen, müssen also beide eingetragen sein.
Wichtig: Wer als Begleitperson fährt, ohne eingetragen zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit — auch wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt wären.
Was auf dem Führerschein steht
Der Führerschein des 17-Jährigen trägt nach der Eintragung die Schlüsselzahl 96 in Feld 12. Diese Schlüsselzahl signalisiert: Dieses Dokument berechtigt zum Fahren nur mit eingetragener Begleitperson. Ohne Schlüsselzahl 96 ist BF17 nicht erlaubt.
Nach dem 18. Geburtstag und bestandener Fahrprüfung bekommt der Fahrschüler den regulären Führerschein — ohne Einschränkung, ohne Begleitperson.
Versicherung — was ändert sich beim BF17?
Die Versicherungspflicht bleibt beim Halter des Fahrzeugs. Wenn der 17-Jährige das Auto der Eltern nutzt, fährt er unter der Kfz-Versicherung der Eltern. Das ist in der Regel kein Problem — aber du musst der Versicherung melden, dass das Fahrzeug für BF17 genutzt wird.
Manche Versicherungen:
- Verlangen eine formlose Meldung
- Erhöhen den Beitrag geringfügig (oft 10-20 €/Jahr)
- Verlangen eine Bestätigung der Fahrschule über die laufende Ausbildung
Wer die Versicherung nicht informiert und es zu einem Unfall kommt, riskiert Kürzungen bei der Schadensregulierung. Das ist ein echtes Risiko, das viele unterschätzen.
Fahranfänger-Risiko: Junge Fahrer (17-24 Jahre) zahlen höhere Versicherungsprämien, weil sie statistisch häufiger in Unfälle verwickelt sind. Wer BF17 nutzt, kann beim 18. Geburtstag bereits SF1 (Schadenfreiheitsklasse 1) anrechnen lassen — das reduziert die Prämie im Erwachsenentarif. Informiere dich bei deiner Versicherung, wie genau BF17-Fahrten auf die Schadenfreiheitsklasse angerechnet werden.
Erlaubte Fahrzeuge und Fahrgebiete
BF17 gilt:
- Bundesweit (innerhalb Deutschlands)
- Auf allen öffentlichen Straßen
- Für das eingetragene Fahrzeug oder andere Fahrzeuge der Klasse B
Nicht erlaubt beim BF17:
- Fahrten ins Ausland ohne gesonderte Genehmigung (einige EU-Länder erlauben BF17, aber nicht alle — vorab prüfen!)
- Fahren ohne Begleitperson, auch bei kurzen Strecken
Pflichten der Begleitperson während der Fahrt
Die Begleitperson ist keine passive Beifahrerin. Sie trägt Mitverantwortung:
- Sie muss die Fahrt jederzeit unterbrechen können (Anweisung, anzuhalten)
- Sie darf nicht schlafen, lesen oder anderweitig abgelenkt sein
- Sie hat eine faktische Aufsichtspflicht — wenn der Fahrschüler eine Situation falsch einschätzt, muss die Begleitperson eingreifen
Das bedeutet auch: Eine Begleitperson, die einschläft oder dauerhaft auf ihr Handy schaut, ist eine schlechte Begleitperson — nicht nur für die Ausbildung, sondern auch aus Haftungssicht.
Strafen bei Verstößen
Fahren ohne gültige Begleitperson:
- Bußgeld für den Fahrschüler: 70 Euro
- Bußgeld für die Begleitperson (die nicht hätte begleiten dürfen): ebenfalls möglich
- Punkte in Flensburg: Nein (für diesen Verstoß nicht)
- Verlängerung der Probezeit: In schwerwiegenden Fällen möglich
Verstöße der Begleitperson (Alkohol, keine Eintragung):
- Alkohol über 0,5 Promille: Bußgeld 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Fehlende Eintragung: 70 Euro Bußgeld
- Bei einem Unfall: Mithaftung der Begleitperson möglich
BF17 und die Führerscheinprüfung
Wer BF17 nutzt, kommt mit wesentlich mehr Praxiserfahrung in die Prüfung als ein Altersgenosse ohne diese Erfahrung. Das zeigen die Statistiken: BF17-Teilnehmer bestehen die Fahrprüfung im ersten Versuch häufiger und benötigen nach dem 18. Geburtstag weniger Übungsfahrten bis zur Prüfungsreife.
Das liegt daran, dass BF17-Fahrten echte Verkehrssituationen sind — keine Übungssituationen mit einem Dual-Fahrlehrer-Fahrzeug. Du triffst eigene Entscheidungen, lernst Situationen einzuschätzen und baust Routine auf, die dir in der Prüfung zugute kommt.
Mehr zur Kombination BF17 + reguläre Fahrschulausbildung findest du auf unserer BF17-Seite.
Fazit
Die Begleitperson beim BF17 ist kein formaler Posten, sondern eine echte Funktion mit Anforderungen und Verantwortung. § 48a FeV setzt klare Grenzen: Mindestalter 30, 5 Jahre Führerschein, maximal 1 Punkt in Flensburg. Wer nicht eingetragen ist oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall Haftungsprobleme bei einem Unfall.
Die gute Nachricht: Für die meisten Eltern sind die Voraussetzungen problemlos erfüllbar. Die Eintragung ist unkompliziert und kostet kaum Zeit.
Du planst BF17 und willst wissen, wie du Fahrschule und begleitetes Fahren kombinierst? Komm in die Gerberstraße 1-3 in Offenburg oder schreib uns auf WhatsApp — wir erklären dir, wie der Ablauf bei Fahrschule N2K konkret aussieht.