BEGLEITETES FAHREN

BF17 – ein Jahr früher mobil.

Mit 17 fahren, mit einer eingetragenen Begleitperson Erfahrung sammeln und ab 18 automatisch alleine starten.

Was ist BF17?

Beim Begleiteten Fahren ab 17 kannst du die Fahrerlaubnis bereits mit 17 erwerben. Bis zu deinem 18. Geburtstag sitzt eine namentlich eingetragene Begleitperson neben dir. Danach entfällt die Begleitpflicht automatisch.

Voraussetzungen und Zeitplan

  • Ab 16 Jahren und 6 Monaten: Anmeldung bei Fahrschule und Behörde
  • Ab 16 Jahren und 9 Monaten: Theorieprüfung möglich
  • Ab 17 Jahren: praktische Prüfung und begleitetes Fahren
  • Ab 18 Jahren: alleine fahren, ohne neue Prüfung

Anforderungen an Begleitpersonen

  • mindestens 30 Jahre alt
  • seit mindestens 5 Jahren Klasse B
  • höchstens 1 Punkt in Flensburg

Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen, zum Beispiel Eltern, ältere Geschwister oder Großeltern.

FAQ BF17

Die wichtigsten Fragen.

Ab wann kann ich mich anmelden?

Ab 16 Jahren und 6 Monaten.

Darf ich mit BF17 alleine fahren?

Bis zum 18. Geburtstag nur mit eingetragener Begleitperson. Danach entfällt die Auflage automatisch.

Was passiert ohne Begleitperson?

Die Fahrerlaubnis kann widerrufen werden; zusätzlich können Aufbauseminar und verlängerte Probezeit folgen.

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