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Punkte Flensburg Bußgeld

Punkte in Flensburg — Ab wann ist der Führerschein weg?

8 Min. Lesezeit Fahrschule N2K

Das “Punktekonto in Flensburg” — fast jeder hat davon gehört, aber die wenigsten wissen genau, wie das System wirklich funktioniert. Wie viele Punkte für welches Vergehen? Wann kommt die Ermahnung, wann die Verwarnung? Und ab wann ist der Führerschein tatsächlich weg? Dieser Artikel erklärt das aktuelle System seit der Reform 2014 im Detail.

Das Fahreignungsregister — nicht mehr “Verkehrssünderkartei”

Seit dem 1. Mai 2014 führt das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg das Fahreignungsregister (FAER) — früher volkstümlich “Verkehrssünderkartei” genannt. Die Reform hat das System grundlegend vereinfacht: Früher gab es bis zu 18 Punkte, heute maximal 8.

Das Register speichert nicht jeden Verstoß, sondern nur solche, die als sicherheitsrelevant eingestuft werden. Wer ohne Fahrschein erwischt wird oder im Halteverbot parkt: kein Eintrag. Wer zu schnell fährt oder betrunken am Steuer sitzt: Eintrag.

Wie viele Punkte für welches Vergehen?

Das aktuelle System kennt drei Punktekategorien:

1 Punkt

Für Verstöße, die die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen, ohne unmittelbar gefährlich zu sein. Typische 1-Punkt-Verstöße:

  • Tempoüberschreitung ab 21 km/h innerorts oder ab 26 km/h außerorts
  • Überfahren einer roten Ampel (unter 1 Sekunde rot)
  • Vorfahrtsverletzung
  • Handy am Steuer (seit 2021 direkt 1 Punkt + 100 Euro)
  • Abstandsunterschreitung ab 2/3 des halben Tachowerts

2 Punkte

Für gefährlichere Verstöße oder solche mit Unfallpotenzial:

  • Rotlichtverstoß ab 1 Sekunde (qualifizierter Rotlichtverstoß)
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Trunkenheitsfahrt mit Straftat (ab ca. 1,6 Promille)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

3 Punkte

Für besonders schwerwiegende Vergehen (Straftaten):

  • Nur noch bei wenigen schweren Straftaten im Straßenverkehr (z.B. Fahrerflucht mit Personenschaden)
  • Führt direkt zur Überprüfung der Fahreignung

Das Stufensystem: 4, 6, 8 Punkte

Das Fahreignungsbewertungssystem (FBS) sieht klare Stufen vor:

4 Punkte — Ermahnung

Das Kraftfahrtbundesamt schickt dir einen Brief: Ermahnung. Darin steht, welche Verstöße zu den Punkten geführt haben. Du wirst informiert und auf die Konsequenzen hingewiesen.

Besonderheit: Wenn du nach Erhalt der Ermahnung freiwillig an einem Fahreignungsseminar (Aufbauseminar, ca. 350 Euro) teilnimmst, wird 1 Punkt abgezogen — aber nur einmalig in einem Zeitraum von 5 Jahren.

6 Punkte — Verwarnung

Hier wird es ernst. Das KBA schickt eine Verwarnung und macht dich ausdrücklich auf die drohende Fahrerlaubnisentziehung bei weiteren Verstößen aufmerksam.

Ab 6 Punkten gibt es keine Punktereduzierung durch Seminare mehr. Der Hinweis dient ausschließlich der Information.

8 Punkte — Entzug der Fahrerlaubnis

Bei 8 Punkten erlischt die Fahrerlaubnis. Das KBA informiert dich und die zuständige Führerscheinbehörde. Du musst den Führerschein abgeben — sofort.

Vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Wartezeit, möglicherweise eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung, umgangssprachlich “Idiotentest”) und der Nachweis, dass die Defizite behoben wurden.

Tilgungsfristen: Wann verschwinden Punkte?

Einträge bleiben nicht ewig bestehen. Die Tilgungsfristen sind seit 2014:

VergehenTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt)2,5 Jahre nach Rechtskraft
Schwerwiegende OWi (1–2 Punkte)5 Jahre nach Rechtskraft
Straftaten ohne Sperre5 Jahre nach Rechtskraft
Straftaten mit Entziehung10 Jahre nach Rechtskraft

Wichtig: Die Frist beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids — nicht mit dem Tatdatum und nicht mit der Zahlung.

Tilgungsblock: Wenn neue Eintragungen hinzukommen, bevor ältere getilgt werden, verlängert sich die Tilgungsfrist der älteren Einträge nicht. Jede Eintragung wird für sich getilgt.

Wo kann ich meinen Punktestand abfragen?

Du hast das Recht, jederzeit deinen Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt abzufragen.

Online: Über das Portal des KBA (kba.de) mit eID-Funktion des Personalausweises.

Schriftlich: Brief oder Fax ans KBA, Fördestraße 16, 24944 Flensburg. Personalausweis-Kopie beifügen.

Gebühr: Seit 2018 ist die Auskunft kostenlos (früher 15 Euro).

Einige Apps und kommerzielle Dienste bieten ebenfalls Punkteabfragen an — das kostet aber oft Geld. Nutze direkt das KBA.

Probezeit und Punkte — Achtung Doppelung

Wer sich in der Probezeit befindet, hat zwei parallele Systeme zu beachten:

  1. Das Probezeit-System der Führerscheinbehörde (A- und B-Verstöße)
  2. Das Flensburger Punktesystem

Diese Systeme sind unabhängig voneinander. Ein A-Verstoß in der Probezeit verlängert die Probezeit und verpflichtet zum Aufbauseminar — unabhängig davon, ob Punkte eingetragen werden. Umgekehrt kann ein Verstoß Punkte bringen, ohne als A-Verstoß zu gelten.

Beispiel: Handyverstoß am Steuer = 1 Punkt (Flensburg) + A-Verstoß (Probezeit) = Probezeit verlängert + 1 Punkt im FAER.

Das Fahreignungsseminar (früher: Aufbauseminar)

Das Fahreignungsseminar wird ab 4 Punkten auf Wunsch angeboten (zur Punktereduzierung), und ist im Probezeit-System Pflicht bei A-Verstößen. Es besteht aus Gruppenarbeit, Reflexion eigener Fahrfehler und theoretischen Inhalten.

Kosten: ca. 300–400 Euro (je nach Anbieter und Region). Dauer: Mehrere Sitzungen über einige Wochen. Effekt bei freiwilliger Teilnahme: 1 Punkt Abzug — aber nur wenn der Punktestand unter 5 liegt und in den letzten 5 Jahren kein Seminar besucht wurde.

Fazit

Das Flensburger Punktesystem ist ein Warnsystem — es gibt dir drei klare Signale (4, 6, 8 Punkte), bevor der Führerschein weg ist. Wer früh reagiert und seinen Fahrstil anpasst, kommt nie in die Nähe von 8 Punkten. Für Fahranfänger gilt: Besondere Vorsicht in der Probezeit, denn Probezeit-Verstöße und Punkteeintrag können sich summieren.

Das Beste ist, gar nicht erst mit Punkten anzufangen — und das fängt mit einer guten Ausbildung an. Bei Fahrschule N2K in Offenburg lernst du nicht nur, die Prüfung zu bestehen, sondern sicher und regelkonform zu fahren.

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