Du hast deinen Führerschein verloren — und merkst es entweder zuhause, an der Tanke oder erst wenn dich die Polizei kontrolliert. Egal wann: Es gibt klare Schritte, die du jetzt tun musst. Hier bekommst du alle Informationen kompakt — was sofort zu tun ist, was der Ersatz kostet und wie lange du warten musst.
Schritt 1: Verlust sofort melden
Wenn du deinen Führerschein verloren hast, solltest du dies so schnell wie möglich bei der Polizei melden — oder zumindest bei der zuständigen Führerscheinstelle. Das dient vor allem deiner eigenen Absicherung: Wer seinen Führerschein nicht meldet und dieser von jemand anderem gefunden und missbraucht wird, kann in Schwierigkeiten geraten.
Bei Verlust: Meldung bei der Polizei ist möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Direkt zur Führerscheinstelle reicht.
Bei Diebstahl: Hier ist die Strafanzeige bei der Polizei zwingend erforderlich. Diebstahl ist eine Straftat — die Anzeige schützt dich vor Missbrauch des gestohlenen Dokuments.
Schritt 2: Führerscheinstelle kontaktieren
Für Offenburg und den Ortenaukreis ist das Landratsamt Ortenaukreis zuständig. Die Straßenverkehrsbehörde befindet sich in Offenburg:
Landratsamt Ortenaukreis — Straßenverkehrsamt Prinz-Eugen-Straße 2 77654 Offenburg
Telefon und aktuelle Öffnungszeiten findest du auf der offiziellen Website des Landratsamts. Empfehlenswert ist vorab ein Termin, da spontane Vorsprachen je nach Auslastung längere Wartezeiten bedeuten können.
Was du mitbringen musst
Für den Antrag auf einen Ersatzführerschein benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass (gültiger Lichtbildausweis)
- Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich beim Landratsamt oder zum Download auf deren Website)
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (wird vor Ort oder notariell abgegeben — erklärt, dass der Führerschein wirklich verloren und nicht wissentlich weitergegeben wurde)
- Biometrisches Passfoto (aktuell, normierte Abmessungen)
- Polizeiliche Verlustmeldung (bei Diebstahl zwingend erforderlich)
Die eidesstattliche Versicherung ist wichtig: Sie ist eine rechtlich bindende Erklärung. Wer wissentlich falsche Angaben macht, macht sich strafbar.
Was kostet ein Ersatzführerschein?
Die Gebühren für einen Ersatzführerschein sind bundesweit einheitlich geregelt und liegen aktuell bei ca. 35 bis 55 Euro — je nach Verwaltungsaufwand und Bundesland. Für Baden-Württemberg und das Landratsamt Ortenaukreis rechne mit einem Betrag in diesem Rahmen (die exakte Gebühr erfährst du bei der Behörde).
Hinzu kommen Kosten für:
- Biometrisches Passfoto: ca. 10–15 Euro (beim Fotografen oder Automaten)
- Notarielle eidesstattliche Versicherung, falls nicht vor Ort möglich: ca. 20–40 Euro
Gesamtkosten realistisch: 40 bis 80 Euro.
Wie lange dauert es?
Die Bearbeitungszeit für einen Ersatzführerschein beträgt beim Landratsamt Ortenaukreis in der Regel zwei bis vier Wochen. In manchen Fällen auch kürzer, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen entstehen.
Was ist mit dem Interimsdokument?
Während du auf den neuen Führerschein wartest, kannst du beim Landratsamt eine vorläufige Fahrbescheinigung (umgangssprachlich auch Interimsdokument oder Führerschein auf Probe) beantragen. Damit kannst du in Deutschland legal fahren.
Wichtig: Das Interimsdokument gilt nur innerhalb Deutschlands. Für Auslandsfahrten — insbesondere in EU-Länder — reicht es nicht, da dort der original Kartenführerschein vorgelegt werden muss. Wer also plant, während der Wartezeit ins Ausland zu fahren, sollte das vorab mit der Führerscheinstelle klären.
Was gilt beim Sonderfall Diebstahl?
Beim Diebstahl gibt es einen wichtigen Zusatzschritt: Die Polizeiliche Diebstahlsanzeige ist nicht nur zur Absicherung wichtig, sie ist auch notwendig, damit die Führerscheinstelle den alten Führerschein für ungültig erklären und sperren kann. So wird verhindert, dass jemand mit dem gestohlenen Führerschein deine Identität verwendet.
Checkliste bei Diebstahl:
- Sofort Polizei informieren und Strafanzeige erstatten
- Aktenzeichen der Anzeige notieren
- Führerscheinstelle kontaktieren und Diebstahl melden
- Ersatzantrag stellen (mit Polizeiprotokoll als Beleg)
Darf ich ohne Führerschein fahren?
Nein. Du brauchst die Fahrerlaubnis, um fahren zu dürfen — und du musst in der Lage sein, deinen Führerschein auf Verlangen vorzeigen zu können. Das Mitführungspflicht-Gebot (§ 4 Abs. 2 FeV) schreibt vor, dass du deinen Führerschein auf Anforderung der Polizei vorzeigen kannst.
Kannst du das nicht (weil er verloren ist), musst du ihn innerhalb einer bestimmten Frist vorzeigen — das regeln die Beamten im Einzelfall. Wer ohne gültigen Führerschein fährt und erwischt wird, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Merke: Verloren ≠ Fahrverbot, solange die Fahrerlaubnis selbst gültig ist. Aber du musst den Verlust melden und zeitnah einen Ersatz beantragen.
Kann der Führerschein wiedergefunden werden?
Ja — und das kann die Sache etwas verkomplizieren. Wenn du einen Ersatz beantragt hast und der alte Führerschein wieder auftaucht, muss der alte Führerschein der Behörde abgegeben werden. Zwei gültige Exemplare gleichzeitig sind nicht erlaubt.
Gib den alten in diesem Fall einfach beim Landratsamt ab — unkompliziert und ohne Konsequenzen, solange du transparent damit umgehst.
Fazit
Führerschein verloren ist ärgerlich, aber kein Drama. Mit den richtigen Unterlagen und einem Gang zum Landratsamt Ortenaukreis in Offenburg ist die Sache in wenigen Wochen erledigt. Die Kosten halten sich im Rahmen, das Interimsdokument überbrückt die Wartezeit. Bei Diebstahl: erst Polizei, dann Führerscheinstelle.
Fragen zur Fahrausbildung oder zum Führerschein allgemein? Komm vorbei in der Gerberstraße 1-3 in Offenburg.